Unsere Dienstleistungen lassen sich in kassenpflichtige und nicht-kassenpflichtige Angebote unterteilen. Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG), die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.
Nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind unter anderem die hauswirtschaftlichen Leistungen und jene Pflegeleistungen, die nicht in der KLV aufgelistet sind; Nicht kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Wir empfehlen daher, Ihre Krankenversicherung zu kontaktieren und mit uns einen Termin zu vereinbaren.